Sachleistungen

Mit den „Sachleistungen“ werden nicht etwa „Sachen“, sondern die Leistungen professioneller Pflegeeinrichtungen finanziert. Weil das teurer ist als private Hilfen, liegt das Budget der Sachleistungen erheblich über dem Betrag des Pflegegeldes.
 
„Die Pflegekasse zahlt direkt an die Pflegeeinrichtung“.
Wenn der Anspruch auf Sachleistungen nur unvollständig genutzt wird, kann der „Überschuss“ anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden.
 
„Dieses Vorgehen wird als Kombinationsleistung bezeichnet“.
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